AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung

I. Informationen zum Fernabsatz und zum Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr

1. Vertragspartner

Ihr Vertragspartner ist:
Reifen Pongratz
Max- Ruderer- Straße 2
93471 Arnbruck
Deutschland.

2. Zustandekommen des Vertrags im elektronischen Geschäftsverkehr

2.1. Die Website dealer.tyreshop24.eu stellt kein verbindliches Angebot dar. Vielmehr gibt erst der Vertragspartner durch Ausfüllen des Formulars auf der Seite dealer.tyreshop24.eu und anklicken des Buttons "Bestellen" ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Dieses wird von Reifen Pongratz durch die Übersendung einer Auftragsbestätigung per E- Mail angenommen. Das Ausfüllen des Bestellformulars auf der Website setzt voraus, dass sich der Vertragspartner zuvor auf der Website registriert hat. Für diese Registrierung und die Einrichtung eines Benutzer-Accounts gelten die folgenden Bedingungen:

. der Vertragspartner muss eine Wiederverkäufer aus dem Bereich "Reifen- und/oder Automobilhandel, Automobildienstleistungen" sein

. es wird eine gültige Gewerbeanmeldung benötigt

2.2. Reifen Pongratz speichert den Vertragsschluss und die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese kann der Vertragspartner jederzeit auf dem geschlossenen Benutzerbereich von dealer.tyreshop24.eu abrufen.

2.3. Erfolgt der Vertragsschluss per E- Mail, kann der Vertragspartner vor Abgabe seines Angebots seine Angaben überprüfen und im Bedarfsfall mit den üblichen Funktionen der PC- Tastatur korrigieren.

2.4. Die Sprache dieses Vertrages ist Deutsch.

II. Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Maßgebliche Bedingungen und Anwendungsbereich

1.1. Für unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen über dealer.tyreshop24.eu gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungenen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder mündlich etwas anderes vereinbart wird.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

1.3. Der Verkauf der Ware erfolgt nur an gewerbliche Reifenhändler.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1. Unsere Angebote auf dealer.tyreshop24.eu sind stets freibleibend.

2.2. Der Kunde kann seine Bestellung per E- Mail abgeben. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt zwischen uns und dem Kunden erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigen (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder die Auslieferung ohne gesonderte Bestätigung vornehmen.

3. Lieferbedingungen

3.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

3.2. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. einen bis fünf Werktage ab Vertragsschluss.

3.3. Der Versand erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.

3.4 Gemäß § 312d BGB ist ein Widerrufsrecht für die Lieferung von Waren ausgeschlossen, die nach Kundenspezifikation ausgeführt werden. Darunter fallen alle Lieferungen von Kompletträdern, die wir extra für jeden einzelnen Kunden produzieren.

4. Preise/ Zahlungen

4.1. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise netto, "ab Werk" zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer und der Kosten für den Transport und die Abfertigung.

4.2. Der Rechnungsbetrag wird durch unsere Buchhaltung abgebucht.

4.3. Der Kaufpreis wird innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum und Lieferung bzw. Erhalt der Ware von Ihrem Konto eingezogen.

4.4. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

5.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden.

5.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/ und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

5.4. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 5.2. genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Zur Einziehung der Forderung gegen den jeweiligen Dritten bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät oder kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

6. Mängelansprüche

6.1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

6.2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffung der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z. B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.

6.3. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

6.4. Der Kunde hat die gelieferte Ware, auch wenn vorher Muster oder Proben übersandt worden waren, unverzüglich nach Erhalt sorgfältig auf ihre vertragsgemäße Beschaffenheit hin zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen zehn (10) Tagen nach Erhalt, oder, wenn der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war, binnen zehn (10) Tagen nach seiner Entdeckung, schriftlich oder per Telefax mit genauer Beschreibung des Mangels bei uns eingegangen ist. Mängelrügen sind stets unmittelbar an uns zu richten.

6.5. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leisten wir dem Kunden zunächst nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wir behalten uns das Recht vor, beide Arten der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich sind.

6.6. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist die für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder nach Maßgabe von Ziffer 7. Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Der Kunde übt das ihm zustehende Wahlrecht innerhalb einer angemessenen Frist aus. Diese beläuft sich regelmäßig auf zwei Wochen.

6.7. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Diese Verjährungsverkürzung gilt nicht im Lieferantenregress und für den Fall der Arglist. Das gleiche gilt für die in Ziffern 7.1. bis 7.3. geregelten Schadensersatzansprüche und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

7. Haftung

7.1. Wir haften mit max. 10.000.000,00 EUR für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von uns garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.

7.2. Wir haften mit max. 10.000.000,00 EUR für Schäden, die durch uns oder einem unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

7.3. Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir außer in den Fällen der Ziffer 7.1. oder Ziffer 7.4. der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

7.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Arglist bleibt unberührt.

7.5 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt ein Jahr außer in den Fällen der Ziffern 7.1, 7.2 oder 7.4.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen der Parteien ist Viechtach.

8.2. Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN- Kaufrechts (CISG).

8.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Viechtach.