Verkaufs- und Lieferbedingungen
(Stand Januar 2024)
REIFENMARKE.de - comdan GmbH
§ 1 Geltung unserer Bedingungen
Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich gegenüber
Unternehmern.
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote sowie unser gesamter Geschäftsverkehr
erfolgen ausschließlich auf Grund nachfolgender Bedingungen. Abweichenden Bedingungen
sowie etwaigen Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Gegen
Bestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen Geschäfts- beziehungsweise
Einkaufsbedingungen wird hiermit ebenfalls widersprochen; solche Bestimmungen haben für
uns lediglich bei ausdrücklich erklärter Zustimmung unsererseits verbindlichen Charakter.
Spätestens mit der Entgegennahme unserer Waren gelten unsere Verkaufs- und
Lieferbedingungen als angenommen. Widersprechende Vereinbarungen werden erst durch
unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Ein etwaiges Schweigen auf nachgereichte
Schriftstücke des Kunden kann nicht als stillschweigende Anerkennung gewertet werden.
§ 2 Angebote
1. Unsere Angebote in schriftlicher, mündlicher oder fernmündlicher Form oder per E-mail
sind in jedem Falle freibleibend, insbesondere hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit.
2. Analysen, Muster und Leistungsdaten beinhalten grundsätzlich mittlerer Werte und gelten
lediglich als Hinweis, es sei denn, dass wir bestimmte Eigenschaften ausdrücklich
garantieren.
§ 3 Preise
1. Unsere Preise sind freibleibend.
2. Unsere Preise sind Netto/Netto Preise und verstehen sich zuzüglich der gültigen
Mehrwertsteuer für Deutschland.
3. Preise für Flüssigprodukte und Schmierstoffe sind in jedem Fall Tagespreise. Sollten sich
nach Verkaufsabschluss unserer Einstandspreise, Frachten, öffentliche Abgaben,
insbesondere die Umsatzsteuer, oder Währungsrelationen ändern, sind wir zu
entsprechender Anpassung unsere Abgabepreise berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
4. Ändern sich nach Abgabe des Angebots oder nach Annahme des Auftrags unsere Kosten
des Einkaufs durch Preisänderungen unserer Vorlieferanten, sind wir ebenfalls zu
entsprechender Preisanpassung berechtigt, aber nicht verpflichtet.
5. Sofern kein Preis für die Ware vereinbart ist, erfolgt die Berechnung nach unseren am
Versandtage allgemein gültigen Preisen.
§ 4 Versandkosten
1. Pkw-, Offroad- und Leicht-Lkw -Reifen, liefern wir innerhalb von Deutschland (Festland)
ab 2 Reifen kostenfrei. Bei 1 Reifen berechnen wir pauschal EUR 6,90 pro Lieferung.
2. Alu- und Stahlfelgen und montierte Komplett-Räder liefern wir innerhalb von Deutschland
(Festland) ab 2 Felgen kostenfrei. Bei 1 Felge/Komplettrad berechnen wir pauschal
EUR 6,90 pro Stück.
3. Motorenöl liefern wir in den angebotenen Mindest-Gebindemengen kostenfrei.
4. Für Lieferungen in sonstige Staaten und Lieferungen von LKW-Reifen erheben wir
Versandkosten laut Anfrage.
§ 5 Lieferung
1. Vereinbarte Lieferfristen und- Termine sind stets freibleibend. Für die Einhaltung einer
Lieferzeit haften wir nur, wenn und so weit wir eine solche Haftung ausdrücklich
übernommen haben.
2. Alle Lieferzusagen gelten nur unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
Bei Eintritt höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Lieferverzug unserer Vorlieferanten,
Krisenzuständen, Hoch- oder Niedrigwasser auf für unsere Versorgung notwendigen
Wasserstraßen, unverschuldetem Ausfall unseres Fuhrparks oder desselben unserer
Spediteure, hoheitliche Eingriffe, Unfälle, Betriebsstörungen, Personalmangel, verlängern
sich unsere Lieferzeiten um die Dauer dieser Behinderungen zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit.
3. Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden, welcher ebenso das Transportrisiko trägt.
4. Nicht rechtzeitige oder nicht erfolgte Abnahme der Ware durch den Kunden, gleich aus
welchem, von uns nicht vertretbaren Grund, berechtigt uns, dem Kunden die nicht
abgenommene Waren auf seine Kosten und Gefahr zuzusenden. Nach unserer Wahl sind
wir auch berechtigt, die nicht abgenommene Waren einzulagern und einschließlich aller
entstandenen Kosten und Nebenkosten als geliefert in Rechnung stellen. Uns bleibt
vorbehalten, nicht termingerecht abgenommene Mengen ohne Mahnung oder Setzen einer
Nachfrist stillschweigend zu streichen.
5. Wir sind auch zu Teillieferungen berechtigt.
§ 6 Zahlung und Sicherheiten
1. Zahlungen sind bei Rechnungserteilung sofort und ohne Abzug zu leisten, sofern nichts
anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung per Lastschrifteinzug. Praktizierte oder unbefristet
vereinbarte Zahlungsziele können wir jederzeit mit angemessener Frist widerrufen.
Wir können jederzeit Vorkasse verlangen. Bei vereinbarten Zahlungszielen jedoch nur dann,
wenn diese nicht eingehalten werden.
2. Werden unsere Zahlungsbedingungen nicht erfüllt oder werden uns Umstände bekannt,
die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, können wir
unbeschadet unserer sonstigen Rechte für die Dauer des Zahlungsrückstandes die
Lieferung verweigern. Weiterhin können wir die während dieser Zeit fällig gewordene
Lieferungen und/oder die gesamte Restmenge des Abschlusses streichen und/oder die
bestehenden Verträge fristlos kündigen. Einer Mahnung oder Setzen einer Nachfrist
bedarf es nicht. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden unsere sämtlichen Forderungen
sofort fällig.
3. Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen.
Sind bereits Kosten entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen, zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Dies gilt nicht,
wenn der Kunde eine ausdrückliche oder ohne weiteres erkennbare Tilgungsbestimmung
getroffen hat.
4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei
Inzahlungnahme von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn
bankseitige Einlösung erfolgt ist.
5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen.
6. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen und Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir
ausdrückliche Zustimmung erteilt haben oder die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt worden sind.
7. Der Kunde erklärt sich mit der Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber uns und uns verbundenen Unternehmen, an denen wir mit mindestens 25
Prozent beteiligt sind, einverstanden. In gleicher Weise können auch Forderungen und
Verbindlichkeiten der Konzernunternehmen des Kunden verrechnet werden.
8. Wir sind jederzeit, auch nach Abschluss eines Vertrages berechtigt, zur Sicherung unserer
Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu
verlangen und weitere Lieferungen und Leistungen unsererseits von der Gestellung von
Sicherheiten abhängig zu machen. Dies gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonität
des Kunden auftreten oder sich das ursprünglich gewährte Kreditvolumen erhöht.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns und unseren
Konzernunternehmen aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden und dessen
Konzernunternehmen jetzt oder zukünftig zustehen, behalten wir uns an allen Lieferungen
das Eigentum der Ware vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende
Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Saldoanerkennung berührt den
Eigentumsvorbehalt nicht.
2. Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung oder Umbildung, so wird bereits jetzt
vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum an der anteiligen Ware wertanteilig auf uns übergeht.
3. Solange der Kunde nicht in Zahlungsverzug gerät, kann er über die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen. Er darf Dritten keine Sicherungsrechte an
der Vorbehaltsware einräumen.
4. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber an uns ab. Wir
ermächtigen den Kunden in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen
Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere
Aufforderung hin wird der Kunde die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen
Auskünfte und Unterlagen geben.
5. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter wird der Kunde auf unser Eigentum
hinweisen und uns unverzüglich informieren, damit wir Klage nach § 771 ZPO erheben
können. Durch solche Eingriffe entstehende Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder
Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde.
§ 8 Rücksendungen
Wir erkennen Rücksendungen nur nach vorheriger Vereinbarung an. Soweit die
Rücksendungen nicht auf der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beruhen,
haben diese auf Kosten der jeweiligen Besteller zu erfolgen. Gelieferte Erzeugnisse,
besonders solche, die auf Wunsch des Kunden bestellt bzw. angefertigt worden sind, wie
z. B. montierte Komplett-Räder sowie alle Saisonartikel werden in keinem Fall zurückgenommen.
Gutschriften erfolgen exklusive Versandkosten und nur für einwandfrei zurückgesandte Waren,
wobei wir uns vorbehalten, Abzüge für Wertminderung vorzunehmen, sowie eine angemessene
Einlagerungsgebühr von 15 % des Nettowarenwertes, mindestens jedoch EUR 15,00 pro Stück,
zu berechnen. Für Rückholungen berechnen wir außerdem EUR 15,00 pro Paket an
Rückhol-Versandgebühren und für die verauslagte Hinfracht EUR 6,90 pro Paket.
§ 9 Haftung, Beanstandung, Gewährleistung
1. Die folgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Sie gelten weiterhin nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
2. Die folgenden Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht für Ansprüche, die bereits vor
Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen in den Vertrag entstanden sind.
3. Bei auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehungen ist die erstmalige Einbeziehung der für
die Geltung der Haftungsbeschränkungen maßgebliche Zeitpunkt.
4. Schadensersatzansprüche, die auf einer (leicht oder einfach) fahrlässigen Pflichtverletzung
von uns oder unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen, sind
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei
erklärter Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie soweit wir
besonderes Vertrauen des Kunden in Anspruch genommen haben.
5. Unabhängig vom Rechtsgrund sind Schadensersatzansprüche sowohl gegen uns als auch
unsere Erfüllung- oder Verrichtungsgehilfen der Höhe nach auf diejenigen Schäden
begrenzt, mit deren möglichen Eintritt wir bei Vertragsabschluss vernünftigerweise
rechnen mussten.
6. Sofern der Schaden nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultiert,
beschränkt sich der Schadensersatz jedoch höchstens auf den von der
Betriebshaftpflichtversicherung gedeckten Betrag in Höhe von insgesamt
EUR 1.000.000,00.
7. Beanstandungen können nur innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und vor Verwendung
der Ware und wenn die Möglichkeit sofortiger Nachprüfung durch uns gegeben ist,
geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware nicht unmittelbar an
den Kunden, sondern an einem vom Kunden benannten Dritten ausgehändigt wird oder
der Kunde die Ware seinerseits weiterleitet. Liegt ein verborgener, d.h. auch bei
gründlicher Untersuchung der Ware nicht erkennbarer Mangel vor, muss die
Beanstandung, abweichend von Satz 1, innerhalb von 2 Tagen nach Entdeckung erfolgen.
Werden die Mängel nicht rechtzeitige angezeigt, gilt die Ware als genehmigt. Damit
erlöschen die entsprechenden Gewährleistungsrechte des Kunden.
8. Proben gelten nur dann als Nachweis für die tatsächlichen Eigenschaften der
beanstandeten Ware, wenn uns Gelegenheit gegeben wurde, uns von einer einwandfreien
Probenentnahme zu überzeugen. Die Probe muss mindestens 1 Kg betragen. Die Kosten
der Nachprüfung trägt die unterlegene Partei.
9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr nach Übergabe der Ware, sofern der Kunde
Unternehmer ist.
10. Die Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Bei
Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde jedoch nach seiner Wahl einen Anspruch
auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises.
11. Wir übernehmen keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie
Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw.
außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen.
12. Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne
schriftliche Einwilligung von uns vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung. Dies
gilt jedoch nicht, wenn der Kunde nachweist, dass die fraglichen Mängel nicht durch die
von ihm oder dem Dritten durchgeführten Änderungen verursacht wurden.
13. Konstruktions- und Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf die
Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit
vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich ver- oder geändert wird und die
Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
14. Handelsübliche zulässige oder technisch bedingte Schwankungen in Beschaffenheit oder
Aussehen gelten als vereinbarte Beschaffenheit.
15. Für gebrauchte Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
§10 Sonstiges
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem
Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt
wird.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung ist gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen Landstuhl/Pfalz.
3. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus Verträgen ist gegenüber Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen Kindsbach/Pfalz.
4. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten
5. Die sich aus dem Geschäftsvorfall ergebenden Daten werden von uns im Rahmen von
Geschäftskarteien verwendet und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde
ist damit einverstanden.
6. Sollte eine der Bestimmungen in diesen Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden,
so wird hiervon die Unwirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Hinweise für Reifenkunden: Radmuttern spätestens nach 50 km Fahrstrecke nachziehen,
ansonsten kann kein Gewähr übernommen werden.
Der Einbau von gebrauchten Schläuchen und Ventilen sowie das Vulkanisieren von
Niederquerschnittsreifen ist ges. verboten
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